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Aktivkohle
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat folgende gesundheitsbezogene Angaben zu Aktivkohle genehmigt:
- Aktivkohle trägt zur Verringerung übermäßiger Blähungen nach dem Essen bei
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat folgende gesundheitsbezogene Angaben zu Aktivkohle genehmigt: