Vit4ever
Sango Meereskoralle – 320 g

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Artikelnummer: vit4-201 Kategorien: , Marke:

Beschreibung

Die aus Okinawa stammende, gemahlene Sangokoralle weist einen Gehalt von 20 Prozent natürlichem → Calcium sowie 10 Prozent natürlichem → Magnesium auf, was einem idealen Verhältnis von Calcium zu Magnesium von 2:1 entspricht.

Das Produkt ist absolut frei von Strahlung und es findet kein Raubbau an lebenden Korallenriffen statt

  • Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Laborgeprüft auf den Kalzium- und Magnesiumgehalt sowie auf Strahlung
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich 1 Messlöffel (2 g) in ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,40 kg

Zutaten

Sango Koralle (gemahlen).

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Energie / Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Messlöffel (2 g)
Sango Koralle 2000 mg
- davon Calcium 400 mg - 50 % *
- davon Magnesium 200 mg - 60 % *

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.