Vit4ever
Betain HCL – 240 Kapseln

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Artikelnummer: vit4-006 Kategorien: , Marke:

Beschreibung

Das Aminosäure-Derivat → Betain ist ein Aminosäure-Derivat und trägt gemäß Health Claim Verordnung bei einer täglichen Einnahme von mind. 1.500 mg zu einem normalen Homocysteinstoffwechsel bei.

Optimiert wird das Produkt durch Zugabe des körpereigenen Enzyms Pepsin sowie Enzian-Wurzel-Extrakt, welches ein natürlicher Bitterstoff ist.

  • Frei von Gelatine, Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich 1 Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit zu einer Mahlzeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,30 kg

Zutaten

Betain Hydrochlorid, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle), Pepsin (Enzymaktivität 10.000 NF), Enzian-Wurzel Extrakt 5:1.

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
Betain HCL 650 mg
Pepsin (Enzymaktivität 10.000 NF) 25 mg
Enzian-Wurzel Extrakt 20 mg

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.