GEN
ZMA, 180 Kapseln

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GTIN: 4260601190128
Artikelnummer: gen-033 Kategorien: , , ,

Beschreibung

ZMA vereintd die drei Inhaltsstoffe Magnesium, Zink und Vitamin B6.

Gemß Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind folgende als gesichert angesehene Wirkungen der Inhaltsstoffe aufgeführt:

  • Zink trägt zu einer normalen Eiweißsynthese & zur Erhaltung eines normalen Testosteronspiegels im Blut bei.
  • Magnesium trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel & zu einer normalen Muskelfunktion bei.
  • Vitamin B6 trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit bei.

Verzehrempfehlung:
Täglich 1-2 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit. Vorzugsweise zu einer bzw. den Mahlzeiten.


Produktkennzeichnung in

germany flag e1683730682858

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,141 kg

Zutaten

Magnesiumcitrat, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle), Zinkcitrat, Pyridoxin-Hydrochlorid, Trennmittel: Reis Extrakt Mischung.

Nährwerte & Inhaltsstoffe

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe je maximal empfohlene Tagesdosis von 2 Kapseln
Vitamin B6 12 mg (857% NRV)
Magnesium 375 mg (100% NRV)
Zink 20 mg (200% NRV)

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.