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Omega 3 Fischöl – 300 Kapseln

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Artikelnummer: gen-148 Kategorien: , Marke:

Beschreibung

Omega 3 Fettsäuren sind für unseren Körper essentiell und müssen über die Nahrung aufgenommen werden.

Jede Omega-3 Fischöl Kapsel liefert Dir 1000 mg Fischöl, davon 800 mg reines Omega-3. Dieses gliedert sich in 500 mg EPA und 250 mg DHA auf.

Das Verhältnis von 2:1 EPA:DHA entspricht dem wissenschaftlich empfohlenen Verhältnis von Eicosapentaensäure zu Docosahexaensäure.

Durch die Triglycerid-Form ist das Omega-3 hochgradig bioverfügbar und wird optimal vom Körper aufgenommen.

  • Glutenfrei
  • Laktosefrei
  • Ohne Gentechnik
  • Hohe Qualität aus Deutschland – unter strengen Standards produziert und fair im Preis

Verzehrempfehlung

Täglich bis zu 4 Kapseln über den Tag verteilt mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,47 kg

Zutaten

Fischöl (davon 50% EPA, 25% DHA), Überzugsmittel: (Gelatine (Rind), Glycerin, gereinigtes Wasser)

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Energie / Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe pro 4 Kapseln
Fischöl 4000 mg
- davon Omega 3 3200 mg
- davon Eicosapentaensäure (EPA) 2000 mg
- davon Docosahaexensäure (DHA) 1000 mg

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.