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Docosahexaensäure (DHA)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat folgende gesundheitsbezogene Angaben zu diesem Inhaltsstoff genehmigt:

DHA trägt ab einer täglichen Aufnahme von 250 mg zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei

DHA trägt ab einer täglichen Aufnahme von 250 mg zur Erhaltung normaler Sehkraft bei

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