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Weihrauch Extrakt – verschiedene Mengen

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Beschreibung

Weihrauch Extrakt mit 85 Prozent Boswelliasäure.

Weihrauch ist schon seit Jahrtausenden als Heilpflanze bekannt, da die enthaltende Boswelliasäure ein entzündungshemmendes Enzym fördert, welches wiederum entzündungsheilende Leukotriene bildet.

Weihrauch Extrakt wird daher sehr gerne bei Gelenkbeschwerden oder auch bei Darmentzündungen eingesetzt.

  • 100 % vegan
  • Frei von Gelatine, Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich 2 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht n. v.
Menge

180 capsules, 365 capsules

Zutaten

Weihrauch Extrakt mit 85% Boswelliasäure (Boswellia serrata Extrakt), Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle).

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
Weihrauch Extrakt 500 mg
- davon Boswelliasäure 425 mg

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.