Beschreibung
Das vegane 7K-Protein von Vit4ever ist ein 100% pflanzliches und veganes Proteinpulver in 4 leckeren Geschmacksrichtungen.
Da ist für jeden Geschmack etwas dabei.
Das Pulver besteht aus 7(!) aufeinander abgestimmten Proteinquellen und weist bei einem Proteingehalt von 75 Prozent nicht nur ein ausgezeichnetes Nährwert- und Aminosäureprofil auf, sondern bietet durch unterschiedliche Halbwertzeiten der verschiedenen Grundstoffe auch eine optimal verteilte Absorbtionszeit, was für eine gleichmäßige und lang andauernde Proteinversorgung sorgt.
Das Pulver ist ultra fein und lässt sich leicht in Wasser, Milch oder Milchersatzdrinks auflösen.
Es eigenet sich auch hervorragend als Dessert, zum Vereinern von Müsli, Joghurt, Quark, etc.
Verzehrempfehlung:
2 Scoops (liegen bei), entsprechend 28 g Pulver in 350 ml Flüssigkeit auflösen. Im Shaker etwa 20 Sekunden gut schüteln.
Tipp für eine leckere Dessert-Konsistenz:
Die selbe Menge Pulver in ca. 150 ml Flüssigkeit auflösen.
Produktkennzeichnung in
Zutaten
Pflanzenproteinmischung (Sojaproteinisolat, Erbsenprotein, Cranberryprotein, Reisprotein, Hanfprotein, Sonnenblumenprotein, Mandelprotein), Süßungsmittel: Xylitol, Aroma, Verdickungsmittel: Xanthan Gum, Süßungsmittel: Sucralose.
Hinweise gemäß NemVO
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!
Hinweise zu Arzneimitteln
Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.