Vit4ever
Schwarzer Knoblauch Extrakt 750mg

23,50 

Enthält 7% MwSt. DE
(149,68  / 1 kg)
zzgl. Versand
Lieferzeit: 1-5 Werktage
GTIN: 4260601190722
StaffelpreisMenge (von)Menge (bis)Grundpreis
23,03  2 146,69  / 1 kg
22,33  5 142,20  / 1 kg
Gesamtsumme 23,50 
Artikelnummer: vit4-206 Kategorien: ,

Beschreibung

Knoblauch gehört zu den ältesten Kultur- und Heilpflanzen weltweit, da er reich an positiven Wirkstoffen ist.

Schwarzer Knoblauch ist nix anderes, als fermentierter Knoblauch, der durch den Prozess der Fermentation sowohl die Farbe, als auch die Konsistenz und den Geschmack ändert.
Im Vergleich zu frischem Knoblauch ist schwarzer Knoblauch weicher und hat ein süßliches Aroma.

Fermentierter Knoblauch ist Vitaminen, Spurenelementen und Mineralien.

Verzehrempfehlung:
Täglich eine Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit, optimalerweise zu einer Mahlzeit.
Bei Bedarf kann die Dosis erhöht werden, da eine Überdosierung praktisch ausgeschlossen ist.

Produktkennzeichnung in

flag germany

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,157 kg

Zutaten

Schwarzer Knoblauch-Extrakt 15:1 (Allium sativum) Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle), Trennmittel: Reis Extrakt Mischung.

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.