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Resveratrol – 60 Kapseln

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(645,00  / 1 kg)
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Beschreibung

Resveratrol ist ein antioxydativ wirkender sekundäre Pflanzenstoff und kommt in verschiedenen Pflanzen vor.

Es schützt Pflanzen in feuchten Perioden vor Parasiten und Pilzinfektionen sowie negativen Umwelteinflüssen wie zum Beispiel starker UV-Strahlung, Ozonbelastung und Toxinen.

  • 100% vegan
  • Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich 1 Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,1 kg

Zutaten

Japanischer Staudenknöterich-Extrakt (Polygonum Cuspidatum, enthält 98 % Trans-Resveratrol). Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle), Trennmittel: Reis Extrakt, Schwarzer Peffer Extrakt (davon 95% Piperin)

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
Japanischer Staudenknöterich-Extrakt 510 mg
- davon Trans-Resveratrol 500 mg
Schwarzer Pfeffer Extrakt 10 mg
- davon Piperin 9,5 mg

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.