Vit4ever
Pistazien Creme – 300 g – verschiedene Sorten

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Artikelnummer: vit4-427 Kategorien: , Marke:

Beschreibung

Pistazien haben ein unverwechselbares Aroma.

Grund genug, diesen tollen Geschmack als pure Pistazien Creme oder in Kombination mit weißer Schokolade zu genießen.

Die reine Pistazienbutter liefert Dir 100% geröstete Pistazien und somit den puren Geschmack, während Pistazienbutter mit weißer Schokolade ihren abgerundeten Geschmack durch 69% Pistazien, 30% weiße Schokolade und etwas Vanillearoma erhält, wobei die weiße Schokolade mit Maltitol anstelle von herkömmlichem Zucker gesüßt ist.

Wunderbar cremig und ideal als Brotaufstrich oder zum Verfeinern von Speisen, Desserts und mehr.

  • frei von Palmöl
  • Frei von Gluten
  • GMO-frei

Verzehrempfehlung

Nach Belieben.

Hinweis

Das Aufschwimmen von Öl ist normal und kann durch regelmäßiges Verrühren vermieden werden.

Kühl und trocken aufbewahren. Nach dem Öffnen innerhalb von 3 Monaten verzehren.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,38 kg
Geschmack

Pistazie, Pistazie Weiße Schokolade

Zutaten

Salbei Extrakt 10:1 (Salvia officinalis), pflanzliche Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose.

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Energie / Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß / Protein
Salz

Allergene

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.