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Nattokinase – verschiedene Mengen

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Beschreibung

Nattokinase Kapseln mit einem Anteil von 100 mg reiner Nattokinase pro Kapsel.

Nattokinase ist ein Enzym aus dem traditionellen japanischen Lebensmittel Natto, welches wiederum aus fermentierten Sojabohnen besteht.

  • 100 % vegan
  • Frei von Gelatine, Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Aus rechtlichen Gründen distanzieren wir uns bei Nattokinase zu nährwertbezogenen Angaben in fibrinlösenden Einheiten (FU / fibrinolytic units) auf der Produktverpackung!

Verzehrempfehlung

Täglich 1 Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht n. v.
Menge

180 capsules, 365 capsules

Zutaten

Füllstoff: Reis Extrakt, Nattokinase aus nicht gentechnisch manipuliertem Soja, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle).

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
Nattokinase 100 mg

Allergene

Natto wird aus Sojabohnen gewonnen.

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.