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Nachtkerzenöl – verschiedene Mengen

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Beschreibung

Die Nachtkerzenöl Kapseln enthalten 10 % Gamma-Linolensäure (GLA) sowie die Omega-6 Fettsäure Linolensäure, weitere ungesättigte Fettsäuren und verschiedene Aminosäuren, Mineralstoffe und Vitamin E.

Nachtkerzenöl kann einen positiven Effekt auf die Haut haben und kommt in der Volksmedizin gerne bei Hauterkrankungen und trockner Haut zur Anwendung.

  • Frei von Gelatine, Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

2 x täglich 1 Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht n. v.
Menge

180 cápsulas, 365 cápsulas

Zutaten

Nachtkerzenöl (davon 10 % Gamma-Linolensäure), Softgel-Kapsel aus Gelatine (Gelatine vom Rind),Vitamin E (d-Alpha-Tocopherol), Glycerin (Feuchthaltemittel).

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
Nachtkerzenöl 1000 mg
- davon GLA (Gamma-Linolensäure) 100 mg
Vitamin E (natürlich) 13,4 mg - 111,5 % *

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.