Vit4ever
Lecithin – 300 Kapseln

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Beschreibung

Soja-Lecithin Kapseln von Vit4ever zeichnen sich durch einen hohen und differenzierten Gehalt an Phosphatiden aus (Phosphatidylcholin, Phosphatidylethanolamin, Phosphatidylinositol, Phosphatsäure) aus.

Lecithin ist eine wertvolle Quelle für Phospholipide und gleichzeitig für seine Eigenschaft als Emulgator bekannt, das heißt, es kann Fette mit Wasser verbinden.

  • Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich 1-2 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,61 kg

Zutaten

Sojalecithin (pflanzlich, aus nicht gentechnisch veränderten Soja), gereinigtes Wasser, Glycerin, Kapselhülle: Gelatine (Rind).

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
Lecithin 1200 mg
- davon Phosphatidylcholine 180 mg
- davon Phosphatidylethanolamin 144 mg
- davon Phosphatidylinositol 100 mg
- davon Phosphatsäure 60 mg

Allergene

Soja

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.