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Krill Öl – 120 Kapseln

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(256,47  / 1 kg)
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Beschreibung

Krill Öl aus dem Markenrohstoff SUPERBA verfügt über ein außergewöhnliches gutes Verhältnis von Omega-3 zu Omega-6 Fettsäuren (15:1) und enthält natürliches Astaxanthin welches eine bis zu 6.000 mal stärkere antioxidative Wirkung als Vitamin C besitzt.

  • Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich 1-2 Kapseln unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,15 kg

Zutaten

SUPERBA 2 antarktisches Krill Öl (Euphausia superba), Kapselhülle (Gelatine (Rind), Glycerin, Sorbit, Wasser).

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
SUPERBA 2 Krill Öl 500 mg
- davon Phospholipide 200 mg
- davon Cholin 25 mg
- davon Omega 3 Fettsäuren 110 mg
- davon Eicosapentaensäure (EPA) 60 mg
- davon Docosahexaensäure (DHA) 28 mg
- davon Astaxanthin 50 µg

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.