Beschreibung
Kollagen-Komplex mit Zitronen-Geschmack setzt auf eine spezielle Auswahl an Premium Wirkstoffen, welche nachweisbar zu den besten auf dem Gebiet der Gelenkergänzungen gehören.
Die Basis der innovativen und auf neusten Erkenntnissen entwickelter Formel bildet hochdosiertes Rinderkollagen Hydrolysat Peptid in Abstimmung mit der Aminosäure L-Prolin welche ein wichtige Rolle bei der Kollagenbildung spielt, der Schwefelverbindung MSM (Methylsulfonylmethan) und bioaktivem D-Glucosaminsulfat.
Ergänzt und optimiert wird die Formel durch die Zugabe von Hyaluronsäure mit einer optimalen molekularen Größe von 500-700 KiloDalton (kDa), welche durch die Fermentation aus Mais gewonnen wurde und hochdosiertem Vitamin C in Form von reiner Ascorbinsäure.
- Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
- Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien
Verzehrempfehlung
Täglich 1 gestrichener Teelöffel (20 g) in ausreichend kalte Flüssigkeit und gut mixen.
Eine leichte Schaumbildung ist völlig normal.
Zutaten
Peptolap Light (Kollagen Hydrolysat Peptide vom Rind), L-Prolin, Methylsulfonylmethan, D-Glucosaminsulfat, Natriumhyaluronat, Ascorbinsäure, Säureregulator: Zitronensäure, natürliches Zitronenaroma, Süßungsmittel: Sucralose, natürlicher Farbstoff: B-Carotin.
Hinweis NemVO
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!
Hinweis Arzneimittel
Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.