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GABA Gamma-Aminobuttersäure – 540 g

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Beschreibung

GABA wirkt im zentralen Nervensystem als Neurotransmitter und sorgt dafür, dass viele Reize verlangsamt oder sogar ganz ausgeschaltet werden, weshalb es sich positiv auf den Schlaf auswirken kann.

Für Sportler ist GABA zudem interessant, weil es Wachstumshormone beeinflusst.

Die hochdosierten Selentabletten enthalten einen 3-fach Komplex aus 50% Natriumselenit, 25% Selenhefe und 25% Selenmethionin, was für eine optimale Bioverfügbarkeit und Verwertbarkeit sorgt.

  • 100% vegan
  • Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich 2 Messlöffel (3 g) vor dem Schlafengehen mit oder in ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,55 kg

Zutaten

Gamma Aminobuttersäure.

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Messlöffel
Gamma Aminobuttersäure 1,5 g

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.