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L-Glutamin – 365 Kapseln

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Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen.

Beschreibung

Als semi-essentielle Aminosäure müssen wir den Hauptteil L-Glutamin über die Nahrung aufnehmen.

Wie wichtig L-Glutamin für den Körper ist, zeigt sich an seinem hohen Anteil von etwa 60 % aller Aminosäuren im Muskelgewebe.

Dort ist es für verschiedene Stoffwechselprozesse und insbesondere für die Proteinsynthese verantwortlich.

Eine Supplementierung in Kapselform ermöglicht eine einfache Form der Einnahme, insbesondere direkt nach dem Training, da man Kapseln gut mitnehmen kann.

  • Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

An Trainingstagen bis zu 6 Kapseln nach dem Training mit ausreichend Flüssigkeit.
An trainingsfreien Tagen bis zu 6 Kapseln morgens nach dem Aufstehen mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,57 kg

Zutaten

L-Glutamin, Überzugsmittel: Kapsel aus Gelatine (Rind).

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
L-Glutamin 1000 mg

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.