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L-Citrullin Ultra – 365 Kapseln

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(50,11  / 1 kg)
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GTIN: 4260601191101
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Beschreibung

Als Vorstufe des Arginin, welches eine wichtige Rolle für unsere Blutgefäße und die Durchblutung spielt, eignet sich L-Citrullin Ultra gut für eine zeitversetzte Versorgung des Körpers mit Arginin, da Citrullin in den Nieren erst in Arginin umgewandelt werden muss.

Die Kapseln enthalten L-Citrullin DL-Malat, was bedeutet, dass das Citrullin ist mit DL-Malat verestert ist.

DL-Malat ist insbesondere für Sportler interessant, da es zu mehr Energie und einer geringeren Ermüdung beitragen kann.

  • Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich bis zu 6 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit.
An Trainingstagen ca. 30 Minuten vor dem Workout.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,55 kg

Zutaten

L-Ctrillulin DL-Malat 2:1, Kapselhülle: Gelantine vom Rind.

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Kapsel
L-Citrullin DL-Malat 2:1 1100 mg
- davon L-Citrullin 737 mg

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.