Beschreibung
GEN Appetit Control ist ein Appetite Suppressant und hilft Dir durch eine Kombination von 4 hochwertig kombinierten Pflanzenextrakten zusammen mit dem Spurenelement Chrom, Dich bei der Kontrolle Deines Appetits zu unterstützen.
Diese Mischung arbeitet synergetisch und kann insbesondere durch den Inhaltsstoff → Gluccomannan zu einem Gewichtsverlust und zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels beitragen.
Grüntee-Extrakt, Ceylon Zimt-Extrakt, Silberweidenrinden-Extrakt und → Chrom ergänzen bzw. erweitern den Wirkbereich in sinnvoller Weise.
- 100% vegan
- Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
- Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien
Verzehrempfehlung
3 x täglich 3 Kapseln vor den Mahlzeiten mit ausreichend Flüssigkeit und im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung.
Um Wirkungen bezüglich einer Gewichtsreduktion und einer Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels zu erzielen sollte die empfohlene tägliche Verzehrmenge sollte nicht unterschritten werden.
Zutaten
Konjakwurzel Extrakt, Grüntee Extrakt, pflanzliche Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose, Ceylon Zimt Extrakt, Silberweidenrinden Extrakt, Chromium-Picolinat.
Hinweis NemVO
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!
Hinweis Arzneimittel
Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.