Beschreibung
Nicht nur für Veganer!
Das vegane 7K-Protein von Vit4ever ist ein 100% pflanzliches und veganes Proteinpulver in 7 leckeren Geschmacksrichtungen.
Da ist für jeden Geschmack etwas dabei.
Das Pulver besteht aus 7(!) aufeinander abgestimmten Proteinquellen und weist bei einem Proteingehalt von 75 Prozent nicht nur ein ausgezeichnetes Nährwert- und Aminosäureprofil auf, sondern bietet durch unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Verstoffwechselung der einzelnen Proteinquellen auch eine optimal verteilte, gleichmäßige und lang andauernde Proteinversorgung.
Das Pulver ist ultrafein und lässt sich leicht in Wasser, Milch oder Milchersatzdrinks auflösen.
Es eignet sich auch hervorragend als Dessert, zum Verfeinern von Müsli, Joghurt, Quark, etc.
- 100 % vegan
- Frei von Gelatine, Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
- Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien
Verzehrempfehlung
28 g Pulver (je nach Größe des beiliegenden Scoops = 1 oder 2 Scoops) in 350 ml Flüssigkeit auflösen.
Im Shaker etwa 20 Sekunden gut schütteln.
Die Tagesdosis kann natürlich auch auf 2 Portionen verteilt werden.
Tipp für eine leckere Dessert-Konsistenz:
Die selbe Menge Pulver in ca. 150 ml Flüssigkeit auflösen.
Hinweis NemVO
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!
Hinweis Arzneimittel
Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.