GEN BCAA Ultra 8:1:1, 1100mg – 320 Kapseln

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Beschreibung

BCAA (Branched-Chain Amino Acids) sind verzweigtkettige, essentielle Aminosäuren wie L-Leucin, L-Valin und Isoleucin, die vom Körper nicht selbst hergestellt werden können und daher bei Bedarf zugeführt werden müssen.

BCAA Ultra 8:1:1 steht hier für das Verhältnis von Leucin zu Valin und Isoleucin, welches insbesondere aufgrund des extrem hohen Leucin-Anteils sehr gut für Sportler geeignet ist.

Jede Kapsel liefert 880 mg Leucin, 110 mg Isoleucin und 110 mg Valin.

BCAA werden als begleitendes Supplement bei Diäten und zur Unterstützung nahezu aller Sportarten angewendet.


Verzehrempfehlung:
Zweimal täglich bis zu 4 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,400 kg
Merkmale
fruktosefrei
laktosefrei
glutenfrei
ohne Gentechnik (GMO)
ohne Magnesiumstearat
ohne Füllstoffe

Zutaten

L-Leucin, L-Isoleucin, L-Valin, Kapselhülle: Gelatine vom Rind.

Nährwerte

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
===   Maximal empfohlene Tagesdosis   === 8 Kapseln
Aminosäuren 8800 mg
- davon Leucin (BCAA, EAA) 7040 mg
- davon Valin (BCAA, EAA) 880 mg
- davon Isoleucin (BCAA, EAA) 880 mg

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.