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Docosahexaensäure und Eicosapentaensäure (DHA/EPA)

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat folgende gesundheitsbezogene Angaben zu Docosahexaensäure und Eicosapentaensäure (DHA/EPA) genehmigt:

  • DHA und EPA tragen bei einer täglichen Aufnahme von 3 g zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei.
    Eine tägliche Gesamtaufnahme von 5 g EPA und DHA kombiniert darf hierbei nicht überschritten werden.
  • DHA und EPA tragen bei einer täglichen Aufnahme von 2 g zur Aufrechterhaltung eines normalen Triglyceridspiegels im Blut bei.
    Eine tägliche Gesamtaufnahme von 5 g EPA und DHA kombiniert darf hierbei nicht überschritten werden.