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Zink Komplex 365 Tabletten – verschiedene Varianten

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Beschreibung

→ Zink ist ein Spurenelement und für unseren Körper enorm wichtig.

Zink Komplex ist in den Stärken 15 mg und 25 mg erhältlich und kombiniert mit Zinkbisglycinat, Zinkgluconat, Zinkcitrat drei unterschiedliche Zinkquellen.

Zink ist an Baustein von mehr als 50 Enzymen unseres Körpers und spielt auch eine wichtige Rolle in zahlreichen Stoffwechselprozessen.

Es stärkt zudem unser Immunsystem, unterstützt die Eiweißsynthese und kann die Spermienproduktion des Mannes ankurbeln.

  • 100% vegan
  • Frei von Gluten, Laktose, Aromen, Konservierungsstoffen, Magnesiumstearat und selbstverständlich auch GMO-frei
  • Unabhängig laborgeprüft auf Belastungen & Verunreinigungen, wie z.B. Schwermetalle, Schimmelpilze, E. Coli, Salmonellen & weitere relevante Prüfkriterien

Verzehrempfehlung

Täglich 1 Tablette mit ausreichend Flüssigkeit zu einer Mahlzeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,14 kg
Variation

15 mg, 25 mg

Zutaten

Zinkbisglycinat, Zinkgluconat, Zinkcitrat, Mikrokristalline Cellulose.

Nährwerte

- Nährwert per 100 g
* NRV = Nährstoffbezugswerte gem. VO (EU) Nr. 1169/2011
Brennwert
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
- davon Zucker
Eiweiß
Salz
Inhaltsstoffe pro 1 Tablette

Hinweis NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweis Arzneimittel

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.