Vit4ever
Schwarzkümmelöl, 500mg – 420 Kapseln

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GTIN: 4260601190593
Artikelnummer: vit4-199 Kategorien: , ,

Beschreibung

Schwarzkümmel (Nigella sativa) wird bereits seit mehr als 2.000 Jahren als pfefferartiges Gewürz und in der Medizin verwendet.

Schwarzkümmelöl enthält ungesättigte Fettsäuren, wie z.B. die Linolsäure sowie verschiedene Aminosäuren, ätherische Öle, Mineralstoffe und Vitamine.

Verzehrempfehlung:
Morgens und abends jeweils eine Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,290 kg
Merkmale
fruktosefrei
laktosefrei
glutenfrei
ohne Gentechnik (GMO)
ohne Magnesiumstearat

Zutaten

Kaltgepresstes Schwarzkümmelöl (lat. Nigella sative), Überzugsmittel: Softgel-Kapsel aus Gelatine (Gelatine vom Rind), D-alpha Tocopherol, (Natürliches Vitamin E aus gentechnikfreien Sojabohnen), Feuchthaltemittel: Glyerin.

Nährwerte

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
===   Maximal empfohlene Tagesdosis   === 2 Kapseln
- Schwarzkümmelöl: 1000 mg
- davon - ungesättigte Fettsäuren: 800 mg
- davon - gesättigte Fettsäuren: 200 mg
- Natürliches Vitamin E: 10 mg (83% NRV)

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.