Vit4ever
Saw Palmetto Sägepalmen Extrakt, 500mg – 180 Kapseln

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GTIN: 741807097496
Artikelnummer: vit4-016 Kategorien: , ,

Beschreibung

Die Früchte der Sägepalme (Serenoa repens) sind reich an Phytosterolen und Fettsäuren und werden in der Medizin bei Männern gegen benigne Prostatahyperplasie eingesetzt.

Das fettlösliche, gereinigte Pulver besteht zu 80 % aus Fettsäuren, wie Laurin-,Myristicin-, Ölsäure und verschiedenen Phytosterolen, hierbei fast ausschließlich um ß-Sitosterol, Sitosterol-Glucosit und Sitosterol-Fettsäureester.

Oft verbreitete Wirkungen z.B. gegen Prostatakrebs, Haarausfall, etc. sind denkbar, allerdings nicht bewiesen.

Verzehrempfehlung:
Täglich 1 Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,134 kg
Merkmale
vegan
vegetarisch
fruktosefrei
laktosefrei
glutenfrei
ohne Gentechnik (GMO)
ohne Magnesiumstearat

Zutaten

Sägepalmen-Fruchtextrakt (Serenoa repens, enthält 5% Phytosterole), Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle), Trennmittel: Reis Extrakt.

Nährwerte

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
===   Maximal empfohlene Tagesdosis   === 1 Kapsel
- Sägepalmen-Fruchtextrakt: 500 mg
- davon - Phytosterole: 25 mg

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.