Vit4ever
Passionsblume Extrakt, 550mg
240 Kapseln

20,83 24,50 

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GTIN: 4260601191644

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Artikelnummer: vit4-003 Kategorien: , ,

Beschreibung

Die Passionsblume genießt schon sehr lange den Status als Heilpflanze. Sie enthält sekundäre Pflanzenstoffe (Flavonoide) sowie geringe mengen ätherisches Öl und Cumarinderivate.

Sie kann das Einschlafen erleichtern und  ist häufig Bestandteil von Produkten gegen Angst, nervöse Unruhe  und Schlafstörungen.


Verzehrempfehlung:
Ca. 30-60 Minuten vor dem Schlafengehen 2-4 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit.


Wichtiger Hinweis:
Schwangere sollten keine Präparate mit Passionsblume einnehmen, weil diese möglicherweise Wehen auslösen können.
Vor einer Anwendung in der Stillzeit und bei Kindern sollte man zuerst mit einem Arzt sprechen.

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,099 kg
Merkmale
vegan
vegetarisch
fruktosefrei
laktosefrei
glutenfrei
ohne Gentechnik (GMO)
ohne Magnesiumstearat

Zutaten

Passionsblumen Extrakt 5:1, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle).

Nährwerte

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
===   Maximal empfohlene Tagesdosis   === 4 Kapseln
- Passionsblumen Extrakt: 1100 mg

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.