Vit4ever
Olivenblatt Extrakt, 650mg – 180 Kapseln

23,50 

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GTIN: 741807097397
Artikelnummer: vit4-043 Kategorien: , ,

Beschreibung

Während die Früchte des Olivenbaums wohl nahezu jedem Menschen bekannt sind, ist die Kraft der Blätter noch weitgehend unbekannt.

Die Blätter des Olivenbaums enthalten Oleuropein, ein Antioxidant.
Antioxidantien helfen, unseren Körper bzw. unsere Zellen vor freien oxidativen Radikalen zu schützen.

Jede Kapseln enthält 650 mg Olivenblatt-Extrakt mit einem 20-prozentigen Anteil, entsprechend 130 mg, Oleuropein.

Verzehrempfehlung:
Täglich eine Kapsel unzerkaut mit ausreichend Flüsssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,140 kg
Merkmale
vegan
vegetarisch
fruktosefrei
laktosefrei
glutenfrei
ohne Gentechnik (GMO)
ohne Magnesiumstearat
ohne Füllstoffe

Zutaten

Olivenblatt-Extrakt (Olea europaea, enthält 40 % Oleuropein), Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle), Trennmittel: Reis Extrakt Mischung.

Nährwerte

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
===   Maximal empfohlene Tagesdosis   === 1 Kapsel
- Olivenblatt-Extrakt: 650 mg
- davon - Oleuropein: 130 mg

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.