Vit4ever
Mangan, 10mg – 365 Tabletten

15,50 

Enthält 7% MwSt. DE
(103,33  / 1 kg)
zzgl. Versand
Lieferzeit: 1-5 Werktage
GTIN: 4260601190401
Artikelnummer: vit4-187 Kategorien: ,

Beschreibung

Mangan gehört zu den essentiellen Spurenelementen und ist Bestandteil verschiedener Enzyme in unserem Körper.

Obwohl es zu den Spurenelementen gehört, die nur in sehr geringen Mengen in unserem Körper vorhanden sind, gehört Mangan zu den wichtigsten überhaupt.
Mangan wird zu einem großen Teil in unserem Körper gespeichert und befindet sich hautpsächlich in pflanzlichen Lebensmitteln.

Unser Körper benötigt Mangan für

  • die Bildung des Energielieferanten Glukose
  • den Aufbau der Knochen
  • die Aktivierung von Enzymen
  • die Bildung des Neurotransmitters Dopamin
  • die Steuerung der Zellenergie

Verzehrempfehlung:
Maximal 1 Tablette täglich mit ausreichend Flüssigkeit.


Produktkennzeichnung in

germany flag e1683730682858

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,150 kg

Zutaten

Mikrokristalline Cellulose (Presshilfe), Mangan-Bisglycinat.

Nährwerte & Inhaltsstoffe

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe je maximal empfohlene Tagesdosis von 1 Tablette
Mangan 10 mg (500% NRV)

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.