Vit4ever
Kupfer 365, 2mg – 365 Tabletten

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GTIN: 741807097748
Artikelnummer: vit4-070 Kategorien: ,

Beschreibung

Kupfer gehört zu den essentiellen Spurenelementen und ist im Körper u.a. im Gewebe, der Muskulatur, den Knochen und der Leber zu finden. Zudem gilt Kupfer als essentieller Bestandteil vieler Enzyme.

Jede Tablette liefert 2mg elementares Kupfer

Wirkung gemäß EFSA (European food safety authority)

Kupfer

  • trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei
  • trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei
  • trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems (körperliche Abwehr) bei
  • trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen
  • trägt zur Erhaltung von normalem Bindegewebe bei
  • trägt zu einem normalen Eisentransport im Körper bei
  • trägt zu einer normalen Haarpigmentierung bei
  • trägt zu einer normalen Hautpigmentierung bei
Verzehrempfehlung:
Täglich 1 Tablette mit ausreichend Flüssigkeit.

Produktkennzeichnung in

germany flag e1683730682858

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,050 kg

Zutaten

Calciumcarbonat (Presshilfe), Mikrokristalline Cellulose (Füllstoff), Reis Extrakt Mischung (Trennmittel), Kupfergluconat.

Nährwerte & Inhaltsstoffe

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe je maximal empfohlene Tagesdosis von 1 Tablette
Kupfer 2 mg (200% NRV)

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.