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Ginkgo Biloba 6000 – 365 Tabletten

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Artikelnummer: vit4-033 Kategorien: , ,

Beschreibung

Der Ginkgo Biloba gehört zu den ältesten noch existierenden Bäumen auf unserem Planeten. Mit seinen Ginkgoliden und Bilobaliden, die zu den Terpenen gehören und den Flavonoiden aus der Gruppe der sekundären Pflanzenstoffe, liefert uns dieser urzeitliche Baum wertvolle Wirkstoffe.

Wirkstoff: Eine Tablette enthält 120mg 50:1 Ginkgo Biloba Extrakt, entsprechend etwa 6000mg Blattpulver.

Zutaten: Ginkgo Biloba Trockenextrakt 50:1, Dicalciumphosphat (Presshilfe), Mikrokristalline Cellulose (Füllstoff), Reis Extrakt Mischung (Trennmittel).

Verzehrempfehlung:
Zur allgemeinen Unterstützung täglich 1 Tabletten mit ausreichend Flüssigkeit.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,148 kg
Merkmale
vegan
vegetarisch
fruktosefrei
laktosefrei
glutenfrei
ohne Gentechnik (GMO)
ohne Magnesiumstearat

Zutaten

Ginkgo Biloba Trockenextrakt 50:1, Mikrokristalline Cellulose (Füllstoff), Reis Extrakt (Trennmittel).

Nährwerte

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
===   Maximal empfohlene Tagesdosis   === 1 Tablette
- Ginkgo Biloba Extrakt (50:1): 120 mg
- davon - Flavonglykoside: 28,8 mg
- davon - Terpenlactone: 7,2 mg

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.