Vit4ever
Calcium + Magnesium 2:1, 600mg – 365 Tabletten

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GTIN: 4260571340165
Artikelnummer: vit4-153 Kategorien: ,

Beschreibung

Der Calcium-Magnesium Komplex besitzt ein ideales Verhältnis aus Calcium und Magnesium (2:1) um höchstmöglich von der Synergie der beiden Wirkstoffe zu profitieren.

Magnesium trägt zu einer normalen Proteinbiosynthese bei und kann das Gefühl von Müdigkeit und Muskelerschöpfung reduzieren.

Calcium ist ein wichtiger Bestandteil von Knochen und Zähnen. Die Supplementierung kann einem gefährlichen Kalziummangel entgegenwirken, der u.a. für Osteoporose verantwortlich ist.

Zutaten: Rein biologische Tabletten mit 400 mg Calcium und 200 mg Magnesium je Tablette

Verzehrempfehlung:
Je nach Ernährung 1-2x täglich 1 Tablette mit ausreichend Flüssigkeit.

Produktkennzeichnung in

germany flag e1683730682858

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,590 kg

Zutaten

Calciumcarbonat, Magnesiumoxid, Mikrokristalline Cellulose (Presshilfe), Reis Extrakt (Trennmittel).

Nährwerte & Inhaltsstoffe

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe je maximal empfohlene Tagesdosis von 2 Tabletten
Calcium 800 mg (100% NRV)
Magnesium 400 mg (107% NRV)

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.