Beschreibung
Eisen und Vitamin C gehören zusammen und sind für unseren Körper unentbehrlich.
Sowohl das Eisen aus Curryblatt-Extrakt, als auch das Vitamin C aus Hagebuttenextrakt stammen aus natürlichen Quellen.
Durch die Kombination aus Vitamin C, Leinsamenmehl als Omega-3 Lieferant und Eisen ist eine besonders hohe Bioverfügbarkeit gewährleistet.
Jede Kapsel versorgt unseren Organismus mit 14mg natürlichem Eisen und 80mg natürlichem Vitamin C, enstprechend jeweils 100% NRV (Prozent der empf. Tagedosis nach Anlage 13 der Verordnung VO (EU) 1160/2011 (LMIV)
Eisen trägt zu einer normalen kognitiven Funktion, zu einem normalen Energiestoffwechsel und zur zur normalen Bildung von roten Blutkörperchen und Hämoglobin bei
Verzehrempfehlung:
Täglich 1-2 Kapseln ca. 1 Stunde vor einer Mahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit.
Nach Möglichkeit sollte die Einnahme nicht mit Kaffee, Schwarz- oder Grüntee erfolgen, da die darin enthaltenen Gerbstoffe die Aufnahme von Eisen beeinträchtigen.
Information:
Für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter nicht geeignet.
Produktkennzeichnung in
Zutaten
Curryblatt-Extrakt (darin enthalten 3% Eisen), Hagebutte-Extrakt (darin enthalten 50% Vitamin C), Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle), Leinsamenmehl (darin enthalten 1% Omega-3 Kerne).
Hinweise gemäß NemVO
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!
Hinweise zu Arzneimitteln
Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.