Beschreibung
Der Darm ist ein zentrales und extrem wichtiges Steuerorgan unseres Körpers.
Probio 20 Komplex enthält 20 Bakterienstämme, die für eine ausgewogenes Gleichgewicht zwischen “guten” und “schlechten” Darmbakterien und somit für eine gute und gesunde Darmflora sorgen sowie Bio-Inulin, welches den Darmbaktieren praktisch als “Futter” dient.
Jede Kapsel versorgt den Darm mit über 10,5 Millarden KBE guten Darm-Bakterien, einschließlich Präbiotikum – ideal für eine Darmsanierung.
Durch die Verwendung magensaftresistenter Kapseln (Bright JC Caps) kommen die Bakterien auch unbeschadet dort an, wo sie gebraucht werden – im Darm.
Verzehrempfehlung:
Täglich 2 Kapseln unzerkaut mit ausreichend Flüsssigkeit.
Produktkennzeichnung in
Zutaten
Fructooligosaccharide, Bifidobacterium Longum, Lactobacillus Acidophilus, Bifidobacterium Bifidum, Bifidobacterium Breve, Bifidobacterium Lactis, Lactobacillus Brevis, Lactobacillus Bulgaricus, Lactobacillus Casei, actobacillus Helveticus, Lactobacillus Plantarum, Lactobacillus Reuteri, Lactobacillus Rhamnosus, Lactobacillus Salivarious, Lactobacillus Lactis, Streptococus Thermophillus, Lactobacillus Crispatus, Lactobacillus Gasseri, Bifidobacterium Infantis, Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle), Trennmittel: Reis Extrakt.
Hinweise gemäß NemVO
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!
Hinweise zu Arzneimitteln
Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.