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L-Citrullin DL-Malat 2:1 Pulver, 500g

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GTIN: 4260601190487
Artikelnummer: gen-022 Kategorien: ,

Beschreibung

L-Citrullin ist nicht am Aufbau von Proteinen im Körper beteiligt und kann von diesem selbst produziert werden.

Es ist eine Vorstufe des Arginin und wandelt sich in den Nieren in Arginin um, wobei Stickstoffnonoxid produziert wird, welches eine wichtige Rolle für den Blutfluss spielt.

Durch die Einnahme von Citrullin kann der Körper langfristiger mit Arginin versorgt werden, als wenn ausschließlich Arginin supplementiert wird, da die Citrullin erst in Arginin umgewandelt werden muß.


Verzehrempfehlung:
Ca. 5 g Pulver, entsprechend ca. 2 Scoops, ca. 20-30 Minuten vor den Workout oder dem Sport in 300 ml Wasser einrühren und verzehren.


Produktkennzeichnung in

germany flag e1683730682858

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,500 kg

Zutaten

L-Citrullin DL-Malat 2:1

Nährwerte & Inhaltsstoffe

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal 377 kj / 87 kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe je maximal empfohlene Tagesdosis von 5 g (2 Scoops)
- L-Citrullin DL-Malat (2:1): 5 g
- davon - L-Citrullin: 3,3 g

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.