GEN AAKG – L-Arginin-Alpha-Ketoglutarat (2:1) Pulver, 500g

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Beschreibung

AAKG steht für Arginin Alpha-Ketoglutarat, also die semi-essentielle, proteinogene (proteinbildende) Aminosäure L-Arginin und α-Ketoglutarsäure.

Durch die Kombination von Arginin (A) und α-Ketoglutarsäure (AKG) liegt das Arginin nun in einer besonders fortschrittlichen und leistungsfähigen Form, dem A-AKG vor und kann vom Körper bis zu 50 Prozent besser aufgenommen werden, als reines Arginin.

AAKG ist bei Sportlern besonders beliebt und häufiger Bestandteil von Boostern oder Pump Supplements.


Verzehrempfehlung:
Ca. 20-30 Minuten vor dem Workout eine Portion mit 6 g (ca. 2 Scoops) Pulver in 300 ml Wasser einrühren und verzehren.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,500 kg
Merkmale
vegan
vegetarisch
fruktosefrei
laktosefrei
glutenfrei
ohne Gentechnik (GMO)
ohne Magnesiumstearat
ohne Füllstoffe

Zutaten

L-Arginin-Alpha-Ketoglutarat (2:1).

Nährwerte

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal 1504 kj / 360 kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
===   Maximal empfohlene Tagesdosis   === 6 g (2 Scoops)
- L-Arginin-Alpha-Ketoglutarat: 6 g
- davon - L-Arginin: 4,2 g

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.