Beschreibung
Wer liebt sie nicht…? Nuss-Nougat-Creme.
Allerdings kann man bei handelsüblicher Nuss-Nougat-Creme mit umweltschädlichem Palmöl und einem Fett-Zucker-Anteil zwischen durchschnittlich 80 bis über 90 Prozent nicht wirklich von einer “gesunden” Süßigkeit sprechen.
ESN Protein-Dream-Cream enthält hingegen mit 7,4 Gramm Zucker und 37 Gramm Fett je 100g nur etwa die Hälfte dieser ungesunden Dickmacher, liefert im Gegenzug aber mehr als 20 Gramm wertvolles und gesundes Protein und ist dabei frei von Palmöl, Gluten und Süßstoff auf Aspartambasis. Ideal für eine sport- und figurgerechte Ernährung, wenn man nicht auf die heißgeliebte Nuss-Nougat-Creme verzichten möchte.
Die Creme passt hervorragend aufs Brot oder Brötchen, aber auch wunderbar zu Pfannkuchen, Waffeln, Muffins und vielem mehr.
HIGHLIGHTS
- Supercremig
- Hoher Proteinanteil (über 20 %)
- Zuckerarm
- Frei von Gluten und von Aspartam
- Frei von Palmöl
- Für Vegetarier geeignet
- In Deutschland hergestelltes Qualitätsprodukt
Verzehrempfehlung:
Nach Belieben
Zutaten
Süßungsmittel (Maltit), Molkeneiweißkonzentrat (22%), Sonnenblumenöl, Haselnüsse (11%), Süßmolkenpulver, fettarmes Kakaopulver, Kakaobutter, Kokosöl, Emulgator (Sonnenblumenlecithin), natürliches Vanillearoma.
Hinweis: Kann bei übermäßigen Verkehr abführend wirken.
Hinweise gemäß NemVO
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!
Hinweise zu Arzneimitteln
Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.
Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.