Vit4ever
Curcuma Extrakt Intenso, 180 Kapseln

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Artikelnummer: vit4-280 Kategorien: , ,

Beschreibung

Curcuma Extrakt Intenso liefert mit 2 Kapseln 515 mg reine Curcuminoide, was einer Menge von etwa 17 Gramm Kurkuma Pulver entspricht.

Das Produkt enthält sowohl Curcuma Extrakt, als auch Curcuma Pulver.

Verstärkt wird die Resorptionsrate durch den enthaltenen Wirkstoff-Verstärker Piperin.


Verzehrempfehlung:
Täglich 1-2 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit.


Produktkennzeichnung in

germany flag e1683730682858

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,144 kg

Zutaten

Curcuma Extrakt (davon 98% Curcuminoide), Bio Curcuma Pulver** (davon 5% Curcuminoide), pflanzliche Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose, schwarzer Pfeffer Extrakt (davon 95% Piperin). **49,5% der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft DE-ÖKO-006.

Nährwerte & Inhaltsstoffe

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011

Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe je maximal empfohlene Tagesdosis von 2 Kapseln
Schwarzer Pfeffer Extrakt 10 mg
- davon Piperin 9,5 mg
- Curcuma Extrakt: 500 mg
- davon - Curcuminoide: 490 mg
- Curcuma Pulver: 500 mg
- davon - Curcuminoide: 25 mg
- Schwarzer Pfeffer Extrakt: 10 mg
- davon - Piperin: 9,5 mg

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.