Deutsche Aloe Vera Zentrum
Aloe Vera Frischpflanzensaft mit Honig, 750 ml

Glasflasche

13,50 

Enthält 7% MwSt. DE
(18,00  / 1 L)
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GTIN: 0048464365204
Artikelnummer: DAZ-4001B Kategorien: ,

Beschreibung

Aloe Vera Direktsaft (reiner Frischpflanzensaft, kein Konzentrat) der Aloe Barbadenis Miller mit 90 % Aloe-Vera und 9 % Honig.

Der Honig kann hierbei die postiven Eigenschaften der Aloe Vera signifikant erhöhen und macht ihn besonders gut verträglich.

Enthält Vitamin C, B6, B12, Biotin, Niacin und Honig.

Der Aloe Vera Rohwaren-Trinksaft ist mit dem Gütesiegel des Internationalen Naturwissenschaftsrates für Aloe Vera (IASC) ausgezeichnet.


Verzehrempfehlung:
2-3 mal täglich 20 ml pur oder in einem beliebigem Getränk verzehren.


Produktkennzeichnung in

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Zusätzliche Informationen

Gewicht 1 kg

Zutaten

99,6 % Aloe Vera Saft aus kontrolliertem Anbau mit Vitaminen, Säureregulator: Zitronensäure, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat, Natriumbenzoat.

Nährwerte & Inhaltsstoffe

- Nährwert per 100g
- Inhaltsstoffe pro maximaler Tagesdosis
(% NRV) = Nährstoffbezugswert gem. VO (EU) NR. 1169/2011
Energie kj / kcal
Fett
Kohlenhydrate
Eiweiß / Protein
Salz
Inhaltsstoffe je maximal empfohlene Tagesdosis von 3x20 ml

Hinweise gemäß NemVO

Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt:

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Nahrungsergänzungsmittel stets kühl, trocken, lichtgeschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel!

Hinweise zu Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.

Bei Tierarzneimitteln:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker oder beim Verkäufer die fachkundige Person nach § 50 des Arzneimittelgesetzes.